Compliance

Airbnb-Host-Compliance in Österreich: Der vollständige Leitfaden für 2026

Vier Verpflichtungen, ein Buchungs-Datensatz. Wie Ortstaxe, Meldegesetz §5, VIETour Nächtigungsmeldung und das FAGG-Rücktrittsrecht zusammenpassen — und warum man sie als einen Workflow betreiben sollte, nicht als vier.

11 min Lesezeit Veröffentlicht am 6. Mai 2026 Zuletzt geprüft: 6. Mai 2026 Kategorie: Compliance

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Wer in Österreich — und besonders in Wien — eine Wohnung kurz vermietet, hat nicht eine Compliance-Pflicht, sondern vier. Sie überlappen sich teilweise, ziehen ihre Daten aus demselben Buchungs-Datensatz, werden aber von vier verschiedenen Stellen durchgesetzt, sind in vier verschiedenen Gesetzen verankert und haben vier eigene Stichtage. Wenn man sie als vier separate Tabellen betreibt, verbringt man jeden Monat ein Wochenende mit Verwaltung. Wenn man sie als einen Workflow betreibt, sind es 30 Minuten.

Dieser Leitfaden ist die Karte. Er erklärt was jede der vier Pflichten ist, wie sie zusammenhängen, was wann fällig ist und was passiert wenn man sie ignoriert. An den entsprechenden Stellen verlinkt er zu detaillierten Einzelartikeln zu jeder Pflicht, falls du tiefer einsteigen willst.

Disclaimer. Ich bin Vermieter in Wien und Software-Gründer, kein Anwalt oder Steuerberater. Verbindliche Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Behörden — die Stadt Wien (MA 6 für Ortstaxe, MA 35/Meldebehörde für §5, VIETour-Helpdesk für die Nächtigungsmeldung) und die Bundesarbeiterkammer oder ein Anwalt für FAGG-Fragen.

Die vier Pflichten auf einen Blick

Hier die kompakte Übersicht. Die folgenden Abschnitte vertiefen jede einzelne.

Pflicht Was sie tut Frequenz Wer prüft
Wien Ortstaxe Städtische Beherbergungs­abgabe (3,2% steigend auf 5%/8%) Monatlich, fällig 15. MA 6 Stadt Wien
Meldegesetz §5 Pro-Gast-Identitäts­register Bei jeder Anreise Meldebehörde / Polizei
VIETour Nächtigungsmeldung Monatliche Übernachtungs­statistik (Aggregat) Monatlich, ~7.-10. Stadt Wien → Statistik Austria
FAGG 14-Tage-Rücktritt EU-Verbraucher­schutz-Regel zu Storno Pro-Buchung-Logik Verbraucher­gerichte / AK

1. Wien Ortstaxe (städtische Beherbergungsabgabe)

Rechtsgrundlage: Wiener Tourismusförderungsgesetz §12 (WTFG).

Die Wiener Ortstaxe ist die kommunale Beherbergungs­abgabe der Stadt — derzeit 3,2% des Netto-Übernachtungs­preises (ohne Reinigung und Frühstück), zahlbar von Vermietern für jede Buchung. Beachte den Eintrag in der Tabelle: das ist die einzige der vier Pflichten, bei der tatsächlich Geld den Besitzer wechselt — die anderen drei sind reine Daten- oder Informations­pflichten.

Die Stadt Wien hat eine Erhöhung angekündigt: 2026 steigt die Ortstaxe von 3,2% auf 5,0%, ab 2028 auf 8,0%. Die Pro-Buchung-Auswirkung wird spürbar — auf einer 600-Euro-Wochenbuchung sind 8% in der Schluss­abrechnung 48 Euro. Wer von Smoobu/Airbnb auf eine eigene direkte Website umstellt, sieht das, weil die Abgabe explizit auf die Buchungs­bestätigung des Gastes wandert.

Eingereicht wird monatlich an die MA 6 (Magistrats­abteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen) bis zum 15. des Folgemonats. Eine Excel-Vorlage ist auf der Website der Stadt Wien verfügbar; größere Vermieter können die Daten über VIETour synchronisieren.

→ Detaillierter Leitfaden: Wien Ortstaxe 2026: Vollständiger Airbnb-Host-Leitfaden

2. Meldegesetz §5 (Gäste­anmeldung)

Rechtsgrundlage: Meldegesetz 1991, §5 und §6.

Anders als Ortstaxe ist das Meldegesetz §5 ein Bundesgesetz und gilt damit für jede gewerbliche Beherbergung in ganz Österreich, nicht nur in Wien. Es verlangt von Vermietern, ein Register zu führen mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz-Adresse jedes Gastes (für Drittstaats­angehörige zusätzlich die Reisepass-Nummer und das Ausstellungs­land).

Wichtig: Das Register wird beim Vermieter geführt, nicht bei einer Behörde abgeliefert. Es ist ein Compliance-Register, das von Polizei oder Meldebehörde im Anlassfall (eine Anzeige, eine Ermittlung) ausgehändigt werden muss. Aufbewahrungs­frist: 7 Jahre nach Buchungsende. Datenschutz: GDPR-konforme Verarbeitung erforderlich, klare Zweck­bindung, keine Weitergabe außer an die zuständige Behörde.

Die Strafen bei Verstoß sind nicht-trivial: bis zu 726 € pro Verstoß, und „pro Verstoß" wird strikt ausgelegt — eine fehlende Geburtsdatum-Spalte über 30 Aufenthalte sind 30 Verstöße.

Die §5-Daten sind außerdem die Quelle für die VIETour-Aufschlüsselung nach Herkunftsland — insofern ist die Sauberkeit dieses Registers nicht nur §5-relevant, sondern auch indirekt VIETour-relevant.

→ Detaillierter Leitfaden: Meldegesetz §5: Airbnb-Gäste­anmeldung in Österreich

3. VIETour Nächtigungsmeldung (monatliche Übernachtungs­statistik)

Rechtsgrundlage: Bundesstatistikgesetz, Beherbergungsstatistik.

Die monatliche Übernachtungs­statistik (Nächtigungsmeldung), eingereicht über die VIETour-Plattform der Stadt Wien, ist die unbeliebteste der drei Wiener Pflichten — kein Geld geschuldet, leise Durchsetzung, aber unangenehm wenn jahrelang ignoriert. Was eingereicht wird sind aggregierte Zahlen pro Wohnung pro Monat: Anreisen, Übernachtungen, Übernachtungen aufgeschlüsselt nach Herkunfts­land des Gastes, sowie die Bettenkapazität. Keine individuellen Gäste­daten — nur Statistik.

Stichtag ist Anfang des Folgemonats (typischerweise 7.-10., je nach Monatsplan). Null-Monate müssen trotzdem als Null-Meldung eingereicht werden — kein Bericht ist nicht dasselbe wie eine Null-Meldung.

Wichtig: Die VIETour-Aufschlüsselung ist die fehleranfälligste der drei monatlichen Einreichungen, weil die Aufschlüsselung nach Herkunftsland nur sauber ist wenn das §5-Register sauber ist. Wer Wohnsitze in §5 nachlässig erfasst, hat in VIETour Aufschlüsselungs­fehler.

→ Detaillierter Leitfaden: VIETour Nächtigungsmeldung: Wiens monatliche Übernachtungsstatistik

4. FAGG 14-Tage-Rücktrittsrecht

Rechtsgrundlage: Fern- und Auswärts­geschäfte-Gesetz (FAGG), §11ff.

Hier wird es feinkörnig. Das FAGG ist die österreichische Umsetzung der EU-Verbraucher­schutz-Richtlinie und regelt unter anderem das 14-Tage-Rücktrittsrecht für Online-Buchungen. Aber: für Beherbergungs­leistungen mit konkretem Aufenthalts­datum ist das Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgeschlossen (§18 Z. 10 FAGG). Das ist der Grund warum Hotel- und Airbnb-Buchungen in Österreich keine 14-Tage-Cooling-off-Periode haben — anders als zum Beispiel die meisten anderen Online-Käufe.

Der häufigste Irrtum, den ich bei Vermietern sehe: Sie glauben, weil das EU-Verbraucher­recht „14 Tage" sagt, müssen sie 14-Tage-Stornos akzeptieren. Das stimmt für viele Online-Käufe, aber genau für Beherbergungs­leistungen mit Datum gilt es nicht. Was du als Vermieter brauchst ist eine klare Stornopolitik in deinen AGB, die FAGG-Pflichtinformationen vor Vertragsschluss („Belehrung"), und eine bewusste Position ob du flexible Stornierung als Service anbietest oder nicht.

Was du nicht brauchst ist Panik vor 14-Tage-Storno-Anfragen. Wenn ein Gast unter Berufung auf das EU-Verbraucher­recht stornieren will, ist deine Antwort: §18 Z. 10 FAGG schließt Beherbergungs­leistungen mit Datum aus, und die Stornopolitik des gebuchten Tarifs gilt.

→ Detaillierter Leitfaden: 14-Tage-Rücktritt nach FAGG: Was Airbnb-Vermieter wissen sollten (auf Englisch — DE-Version geplant)

Wie die vier Pflichten zusammenhängen: Eine Datenkarte

Hier wird der Workflow-Ansatz wichtig. Sieh dir an, woher die Daten für jede Pflicht kommen:

Aus diesen zwei Datensätzen ergibt sich:

Anders gesagt: drei der vier Pflichten ziehen ihre Daten aus demselben Buchungs-+-Gäste-Hauptbuch. Wenn das Hauptbuch sauber geführt wird, schreiben sich Ortstaxe-Berechnung und VIETour-Aufschlüsselung praktisch von selbst. Wenn das Hauptbuch zerstreut über Excel-Tabellen, Airbnb-Inbox-Screenshots und Hand­notizen ist, wird jede der drei Einreichungen zur eigenen Detektivarbeit.

Der monatliche Rhythmus

Wenn alles richtig aufgesetzt ist, sieht ein Compliance-Monat so aus:

  1. Während des Monats: Bei jeder Anreise wird das §5-Datenfeld vollständig erfasst (Geburtsdatum, Staats­angehörigkeit, Wohnsitz, ggf. Reisepass). Idealerweise füllt der Gast das vor Anreise digital aus, du verifizierst und speicherst.
  2. Anfang des Folgemonats (Tag 1-3): Buchungs­datensätze des Vormonats zusammenrechnen — Anreisen, Übernachtungen, Übernachtungen nach Herkunftsland, Netto-Umsatz.
  3. Tag 5-7: VIETour-Nächtigungs­meldung einreichen.
  4. Tag 10-15: Ortstaxe berechnen und an MA 6 einreichen.
  5. Laufend: §5-Register wächst weiter, wird nicht eingereicht, aber stets bereit für eine Anfrage.

Das sind 20-40 Minuten pro Monat für einen Vermieter mit 1-2 Wohnungen, wenn die Daten sauber sind. Bei 5+ Wohnungen ohne Automation werden es schnell 4-6 Stunden — das ist der Punkt, an dem ein Property-Management-System (PMS) oder eine spezialisierte Software anfängt sich zu rentieren.

Häufige Fallen, die ich bei Vermietern sehe

Falle 1: VIETour-Plattform-Zugang nicht beantragt. Vermieter registrieren sich für Ortstaxe, denken sie sind „angemeldet", und merken erst nach Monaten oder Jahren dass das ein separater Schritt ist. Lösung: Bei der Ortstaxe-Anmeldung gleich nach VIETour-Zugang fragen.

Falle 2: §5-Register als „digitale Schublade" mit unstrukturierten PDFs. Wenn das Register aus 200 zerstreuten Anmeldeformular-PDFs besteht, ist es technisch geführt aber praktisch unbrauchbar — weder für GDPR-Auskunft noch für VIETour-Aufschlüsselung noch für Polizei­anfragen. Lösung: ein strukturiertes Tool (Tabelle / Datenbank / spezialisierte Software) mit einem Datensatz pro Aufenthalt, durchsuchbar und exportierbar.

Falle 3: AirBnB-Plattform-Inkasso mit Ortstaxe-Pflicht verwechseln. AirBnB zieht in Wien für viele Wohnungen die Ortstaxe selbst ein und führt sie an die Stadt ab. Wer das hat, sieht trotzdem in seinem MA-6-Konto monatliche „Sollstellungen" — zu prüfen ist, was AirBnB tatsächlich abgeführt hat versus was geschuldet ist. Buchungen über andere Plattformen oder direkt sind nicht abgedeckt — die musst du selbst einreichen.

Falle 4: FAGG-Belehrung in den AGB vergessen. Selbst wenn das Rücktrittsrecht für Beherbergungen ausgeschlossen ist, muss die Belehrung über den Ausschluss vor Vertragsschluss erfolgen. Eine direkte Buchungs­seite ohne klare Information darüber ist FAGG-widrig — auch wenn material­rechtlich nichts geschuldet wird.

Falle 5: Sich auf „die Plattform regelt das schon" verlassen. Airbnb, Booking und Co. helfen mit einigen dieser Pflichten in einigen Märkten — aber niemals vollständig in Österreich. §5 ist immer beim Vermieter. VIETour ist immer beim Vermieter. FAGG-Belehrung auf der eigenen Direktbuchungsseite ist immer beim Vermieter.

Setup ab Tag 1: Wenn du gerade erst startest

Wenn du gerade deine erste Wohnung in Wien einrichtest, in dieser Reihenfolge:

  1. Bei der Stadt Wien als Beherbergungs­anbieter anmelden (löst Ortstaxe-Konto bei MA 6 und VIETour-Plattform­zugang aus, idealerweise im selben Vorgang).
  2. Digitales Check-in einrichten — ein Formular oder Tool, das dem Gast vor Anreise alle §5-Felder abfragt. Ohne das wird das Register chaotisch.
  3. Buchungs­einnahmen-Hauptbuch einrichten — eine Tabelle (oder ein PMS) mit einer Zeile pro Buchung mit Anreise, Abreise, Nächte, Nettobetrag, Plattform, Ortstaxe-bereits-abgeführt-ja/nein.
  4. FAGG-konforme AGB schreiben für deine Direktbuchungs­seite, falls vorhanden. Plattform­buchungen (Airbnb, Booking) regeln das über die Plattform.
  5. Ersten Monat: alle drei Einreichungen üben. Auch wenn Null. So entdeckst du Lücken im Setup, bevor sie sich zu Rückständen auftürmen.

Was sich 2026 ändert

Drei Bewegungen 2026, die Vermieter im Blick behalten sollten:

Bundesländer-Unterschiede (kurz)

Dieser Leitfaden konzentriert sich auf Wien, weil das die häufigste Frage ist. Die meisten anderen österreichischen Bundesländer haben eigene Ortstaxen / Tourismus­abgaben mit eigenen Sätzen und Einreichungs­wegen. Beispiele: Salzburg (Tourismus­abgabe pro Person pro Nacht, je nach Region), Tirol (Aufenthalts­abgabe), Kärnten (Nächtigungsabgabe). Meldegesetz §5 ist bundesweit identisch. Das FAGG ist bundesweit identisch. Die monatliche Beherbergungs­statistik existiert bundesweit, der konkrete Einreichungs­weg variiert je nach Bundesland. Wenn du außerhalb Wiens vermietest, prüfe die Tourismus­seite deines Bundeslandes für die regionale Variante der Abgaben.

Wenn man eine Pflicht versäumt hat: Was tun

Beste Strategie ist freiwillig nachreichen, bevor eine Anfrage kommt. Behörden behandeln freiwillige Korrekturen typisch milder als entdeckte Verstöße. Konkret:

Werkzeuge — was hilft tatsächlich

Reine Excel-Tabellen funktionieren bis etwa 3 Wohnungen. Darüber wird der Aufwand für saubere Datenaggregation linear schlimmer. Dann wird ein PMS (Smoobu, Hostaway, Lodgify, Hospitable) sinnvoll, das die Buchungs-Quelldaten zentralisiert und Reports generiert. Manche PMS haben native Wien-Ortstaxe- und VIETour-Adapter; manche nicht. Falls deins keinen hat, kannst du den Datenexport nehmen und in eine eigene oder eine spezialisierte Lösung füttern.

Wir bauen bei Virtual Host AI Werkzeuge speziell für österreichische Vermieter, die genau diese vier Pflichten zusammen mit Smoobu betreiben. Aber unabhängig vom Tool: das wichtigere Prinzip ist einen Datensatz, vier Reports — nicht vier Datensätze.

Zusammenfassung

Vier Pflichten klingen nach viel. In der Praxis sind drei davon (Ortstaxe, §5, VIETour) eine einzige Daten­pipeline mit drei Ausgaben, und die vierte (FAGG) ist eine einmalige AGB-Aufgabe. Wer das so betreibt — ein sauberes digitales Check-in für §5, ein zentralisiertes Buchungs-Hauptbuch, drei Einreichungen pro Monat aus denselben Daten — kommt mit unter einer Stunde Verwaltungs­aufwand pro Monat aus, auch bei einem mittelgroßen Wiener Portfolio.

Wer die vier Pflichten als vier separate, manuell getrennte Aufgaben betreibt, baut sich systematisch Rückstände auf, weil jede Einreichung ihre eigene Detektiv­arbeit zum Datensammeln verlangt. Der Trick ist nicht die Compliance selbst — die Regeln sind vergleichsweise klar. Der Trick ist die Daten­architektur unter der Compliance: eine Quelle, drei monatliche Reports, ein 7-Jahres-Register im Hintergrund.

Genug Theorie? Virtual Host AI erledigt alle drei österreichischen Meldepflichten in einem Workflow: §5 Meldegesetz, VIETour-Nächtigungsmeldung und Wien Ortstaxe (§12 WTFG). Eine Smoobu-Anbindung, alles automatisch.

Über den Autor

Prabin Paudel ist Gründer von Virtual Host AI, einem österreichischen Software­unternehmen, das Werkzeuge für Vermieter von Kurzzeit­vermietungen entwickelt. Er betreibt Wohnungen in Wien und arbeitet seit 2024 mit den Workflows zu Ortstaxe, Meldegesetz, VIETour und FAGG-Compliance im eigenen Portfolio.

Korrektur oder Frage? E-Mail an support@virtualhost.at.

Quellen und weiterführende Lektüre: Wiener Tourismusförderungsgesetz, Meldegesetz 1991, Bundesstatistikgesetz und Fern- und Auswärts­geschäfte-Gesetz im Volltext über ris.bka.gv.at; offizielle Stadt-Wien-Information zu Ortstaxe und Tourismus-Reporting unter wien.gv.at; Statistik Austria für die nationale Beherbergungsstatistik. Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechts­beratung.

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