Wer in Wien eine Wohnung kurzzeitig vermietet — über Airbnb, Booking.com oder direkt — schuldet der Stadt für jede Übernachtung einen kleinen Anteil als Ortstaxe, die Tourismusabgabe. Die Regeln sind klar geregelt, sobald man weiß, wo nachzulesen ist. Die meisten Vermieter lernen sie aber auf dem harten Weg kennen: ein Schreiben der MA 6 zwei Jahre nach Vermietungsbeginn, mit Forderung von Nachzahlung samt Zinsen. Dieser Leitfaden ist alles, was ich gerne gewusst hätte, als ich angefangen habe — in einfachem Deutsch, mit Verweisen auf die jeweiligen Gesetzesstellen, damit du jede Aussage gegen die offiziellen Quellen prüfen kannst.
Zum Disclaimer. Ich bin Vermieter in Wien und Software-Gründer, kein Steuerberater. Was hier steht, ist allgemeine Orientierung auf Basis des veröffentlichten Gesetzestexts und der aktuellen Stadt-Wien-Dokumentation. Für deinen konkreten Fall — vor allem bei ungewöhnlichen Befreiungsanträgen oder bei mehr als wenigen Wohnungen — sprich mit einem österreichischen Steuerberater. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die Stadt Wien unter wien.gv.at.
Was die Ortstaxe ist und woher sie kommt
Die Wiener Ortstaxe ist eine Gemeindeabgabe auf jede entgeltliche Übernachtung im Wiener Stadtgebiet. Rechtsgrundlage ist §12 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes (WTFG). Die Abgabe wird vom Vermieter eingehoben, auf den Beherbergungsanteil jeder Buchung berechnet und monatlich an die Stadt abgeführt. Die Mittel finanzieren Wien Tourismus (die städtische Tourismus-Marketing-Stelle) und die übergeordnete Tourismus-Infrastruktur.
Sie gilt für jede entgeltliche Beherbergung in Wien: Hotels, Hostels, Ferienwohnungen, Airbnb, Booking.com, Direktbuchungen, der Bekannte, der dir für ein Bett im Gästezimmer Geld zahlt. Es gibt keine Befreiung nach Plattform oder Größe. Wer Geld für eine Übernachtung nimmt, schuldet der Stadt ihren Anteil obendrauf.
Wie sich der Tarif 2026 und 2027 ändert
Das ist der Teil, den die meisten Vermieter noch nicht verinnerlicht haben. Der Wiener Ortstaxe-Tarif wird in zwei Schritten in den nächsten 18 Monaten erhöht. Die Rate, die für eine bestimmte Nacht gilt, ist die Rate, die an dieser Nacht in Kraft ist — nicht die zum Buchungs- oder Anreisedatum.
| Zeitraum | Rate | Pauschalabzug | Effektiver Faktor |
|---|---|---|---|
| bis 30.6.2026 (aktuell) | 3,2 % | 11 % (aktiv) | 0,025237 |
| 1.7.2026 – 30.6.2027 | 5,0 % | entfällt | 0,043478 |
| ab 1.7.2027 | 8,0 % | entfällt | 0,067797 |
Die Spalte „Effektiver Faktor" ist der Multiplikator, mit dem du tatsächlich rechnest. Er enthält bereits die Rate, den 11 %-Pauschalabzug (wo dieser noch gilt) und 10 % österreichische Umsatzsteuer. Wenn ein Aufenthalt eine Tarifänderung überschreitet — etwa drei Nächte mit Abreise am 1. Juli 2026 — musst du die Berechnung aufteilen: jede Nacht zur Rate, die an dieser Nacht gültig ist. Es gibt keine Glättung oder Mittelung.
Eine Detailanalyse mit Schritt-für-Schritt-Beispielen für drei Buchungshöhen findest du im Schwester-Artikel: Wien Ortstaxe 2026 → 2027 → 2028: Der vollständige Übergangsplan.
Was zur Bemessungsgrundlage zählt
§12 WTFG definiert die Bemessungsgrundlage als das Beherbergungsentgelt ohne Frühstück, inklusive Umsatzsteuer und inklusive Ortstaxe selbst. In der Praxis heißt das: der Gesamtbetrag, den der Gast pro Nacht zahlt, abzüglich Frühstück (wenn separat ausgewiesen), abzüglich Reinigungsgebühr (separater Service, kein Bestandteil des Beherbergungsentgelts), abzüglich aller Tourismusabgaben anderer Gemeinden (für reine Wien-Aufenthalte irrelevant).
Wenn auf deinem Airbnb-Inserat ein Endpreis von 200 € pro Nacht steht — davon 20 € Reinigung und 15 € Frühstück — ist die Bemessungsgrundlage 165 € pro Nacht. Auf diese 165 € wird die Ortstaxe berechnet, nicht auf die 200 €. Die meisten Vermieter machen den Fehler in die sichere Richtung (sie zahlen mehr als erforderlich) — wenn du aber bisher auf den Bruttobetrag inklusive Reinigung gerechnet hast, hast du systematisch zu viel abgeführt.
Ein gerechnetes Beispiel
Angenommen ein Gast bucht deine Wohnung für drei Nächte zu 180 € pro Nacht, ohne Frühstück, mit 30 € Reinigungsgebühr. Alle drei Nächte fallen in den Mai 2026, also gilt der aktuelle 3,2 %-Tarif.
- Brutto-Beherbergungsentgelt: 3 × 180 € = 540 €. (Reinigung und Frühstück werden nicht einbezogen; Frühstück ist hier null.)
- Effektiven Faktor anwenden: 540 € × 0,025237 = 13,63 €.
- Geschuldete Ortstaxe: 13,63 € für diese Buchung.
Die gleiche Buchung im August 2026 (nach der Tariferhöhung) wäre: 540 € × 0,043478 = 23,48 € — fast doppelt so viel. Im August 2027 (nach der zweiten Erhöhung): 540 € × 0,067797 = 36,61 €. Deshalb ist die Tarifänderung auch für sonst korrekt rechnende Vermieter wichtig: du kannst nicht einfach den Faktor weiterverwenden, den du dir gemerkt hast.
Wer befreit ist
§11 WTFG nennt die Befreiungen. Sie reduzieren die Ortstaxe anteilig nach befreiten Personen-Nächten — nicht die gesamte Buchung. Wenn eine Familie mit drei Personen zu Gast ist und ein Kind unter 15 ist, ist der Anteil dieses Kindes befreit, der der beiden Erwachsenen nicht.
- Kinder unter 15 Jahren. Nachweisbar über Reisepass oder Ausweis bei einer späteren Prüfung — bewahre Altersdaten der Gäste daher mit den anderen §6-Meldegesetz-Daten auf.
- Studierende mit konkretem Nachweis (Inskriptionsbestätigung, Studienzweck statt Tourismus).
- Geschäftsreisende mit datiertem Arbeitgeber-Schreiben, das die berufliche Veranlassung des Aufenthalts bestätigt. Das Schreiben muss aufbewahrt werden. Informelle Geschäftsreisen ohne Beleg sind nicht befreit.
- Langzeit-Gäste bei mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten an derselben Adresse. Die ersten 90 Nächte sind abgabenpflichtig; ab Nacht 91 nicht mehr. Diese Befreiung greift bei Firmenrelokationen und Ähnlichem.
- Soldaten im Dienst.
Die Befreiung ist nicht automatisch. Du musst die Grundlage dokumentieren (Arbeitgeber-Schreiben, Ausweis, Anmeldung) und sieben Jahre lang aufbewahren — die allgemeine Frist nach Bundesabgabenordnung. Wenn die MA 6 prüft und du den Nachweis nicht erbringen kannst, wird die Befreiung rückwirkend aberkannt und die Ortstaxe ist samt Zinsen nachzuzahlen.
Wie gemeldet und gezahlt wird
Die Ortstaxe wird monatlich gemeldet und bezahlt. Die Frist für jeden Monat ist der 15. des Folgemonats. Buchungen aus Februar 2026 zum Beispiel sind am 15. März 2026 fällig.
Die Meldung erfolgt über das Online-Portal der Stadt Wien unter Ortstaxe-Abgabenerklärung. Du erfasst das gesamte abgabenpflichtige Beherbergungs-Entgelt für den Monat, die geschuldete Ortstaxe sowie etwaige befreite Personen-Nächte mit Belegverweis. Das Portal berechnet und stellt einen Zahlungsbeleg aus; du überweist auf das städtische Konto bis zum Stichtag.
Wenn du in einem Monat keine Buchungen hattest, musst du trotzdem eine Null-Meldung einreichen. Die Pflicht ist monatlich auch bei Nullbuchungen — Monate ohne Meldung gelten als Versäumnis oder als nicht-betriebener Zustand, der gesondert anzumelden wäre.
Häufige Fehler in der Praxis
Berechnung auf der falschen Grundlage. Häufigster Fehler: Vermieter rechnen auf der von der Plattform angezeigten Übernachtungsrate (die oft schon die Plattform-Gebühren enthält) statt auf dem tatsächlich erhaltenen Beherbergungs-Entgelt. Die Bemessungsgrundlage der Stadt ist das Beherbergungsentgelt — was du verlangen würdest, wenn keine Plattform dazwischen wäre.
Tarifwechsel mitten im Aufenthalt vergessen. Wenn der Tarif am 1. Juli 2026 wechselt, müssen Aufenthalte, die sowohl Juni- als auch Juli-Nächte umfassen, aufgeteilt werden. Vermieter, die ihren eigenen Excel-Rechner gebaut haben, wenden den alten Tarif still und leise auf alle Nächte an, bis sie das Update einbauen.
Reinigungsgebühren zur Beherbergung zählen. Der umgekehrte Fehler: Ortstaxe auch auf die Reinigungsgebühr zahlen. Das ist Überzahlung, aber gleichzeitig ein Hinweis darauf, dass §12 nicht sorgfältig gelesen wurde — und Prüfungen können einmal eingeleitet in beide Richtungen ausschlagen.
Glauben, dass Airbnb die Ortstaxe übernimmt. Airbnb hebt in einigen Städten (Berlin, Hamburg, Salzburg) die Ortstaxe ein und führt sie ab — nicht in Wien. Als Wiener Vermieter bleibst du der eingetragene Abgabenpflichtige, unabhängig davon, welche Plattform die Buchung abwickelt. Wenn die Plattform „Tourist tax not collected" anzeigt, ist das deine Aufgabe. Booking.com und Direktbuchungen haben in deinem Namen sowieso noch nie eingehoben.
Befreiungs-Belege nicht aufbewahren. Wenn du eine Kinder-Befreiung mündlich gewährst und das Alter nicht zur Buchung dokumentierst, wird die MA 6 sie bei einer Prüfung verweigern und du schuldest die Nachzahlung samt Zinsen über mehrere Jahre.
Was tun, wenn du es bisher falsch gemacht hast
Vermieter, die merken, dass sie falsch gerechnet haben — zu hoch, zu niedrig oder ganze Monate ausgelassen — haben grundsätzlich zwei Wege: eine Selbstanzeige nach §29 Finanzstrafgesetz (vermeidet in der Regel die Strafe, sofern sie vor einem Verfahrensbeginn der MA 6 erfolgt) oder die Korrektur in der nächsten Monatsmeldung bei kleinen Beträgen. Die Schwelle für „klein" ist ermessensabhängig; bei einer kumulativen Differenz von einigen hundert Euro lohnt sich das Gespräch mit einem Steuerberater, bevor du dich für einen Weg entscheidest. Eine korrekte Selbstanzeige schützt dich vor strafrechtlicher Konsequenz auf den Nachzahlungsbetrag.
Zusammenfassung
Die Wiener Ortstaxe ist auf den ersten Blick eine kleine Abgabe. Bei 3,2 % auf das Netto-Beherbergungsentgelt schuldet eine Wohnung, die im Jahr für 30.000 € vermietet wird, etwa 750 €. Nach der Erhöhung 2027 auf 8 % werden daraus etwa 2.000 €. Für den Vermieter nicht weltbewegend, für das Jahresbudget von Wien Tourismus durchaus relevant — und bedeutsam genug, dass die Compliance aktiv durchgesetzt wird.
Der richtige Weg ist für jeden Vermieter derselbe: korrekten Faktor für den jeweiligen Zeitraum nehmen, auf der Beherbergungs-Bemessungsgrundlage rechnen, Befreiungen dokumentieren, monatlich einreichen ohne Aussetzer. Vieles davon lässt sich automatisieren; manche Property-Management-Software (auch die, an der ich arbeite) erledigt das automatisch. Aber die Pflicht bleibt deine — und die Stadt jagt nicht der Plattform hinterher, sondern dem eingetragenen Wohnungsinhaber.
Quellen und weiterführende Lektüre: Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) §11 (Befreiungen) und §12 (Tarif, Bemessungsgrundlage, Meldung); offizielle Stadt-Wien-Information unter wien.gv.at; Bundesabgabenordnung für allgemeine Aufbewahrungsfristen; Finanzstrafgesetz §29 für die Selbstanzeigeregelung. Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwandte Beiträge. Die anderen Wien-spezifischen Compliance-Pflichten: Wien Ortstaxe 2026 → 2027 → 2028 Übergangsplan (mit gerechneten Beispielen pro Buchungshöhe), die Meldegesetz §5 Gästeanmeldung und die VIETour Nächtigungsmeldung. Alle drei beruhen auf demselben Buchungs-Datensatz.
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