Compliance

VIETour Nächtigungsmeldung: Die monatliche Übernachtungs­statistik, die jeder Wiener Airbnb-Vermieter abgeben muss

Wiens monatliche Übernachtungs­statistik — eingereicht über die VIETour-Plattform — ist die dritte Compliance-Pflicht neben Ortstaxe und Meldegesetz. Was du melden musst, wann, und wie sie sich von den anderen beiden unterscheidet.

7 min Lesezeit Veröffentlicht am 6. Mai 2026 Zuletzt geprüft: 6. Mai 2026 Kategorie: Compliance

Diesen Artikel mit ChatGPT zusammenfassen

Wenig Zeit? Öffne ChatGPT mit einem vorbereiteten Prompt und bekomme eine 5-Punkt-Zusammenfassung.

Zusammenfassen →

Die meisten Airbnb-Vermieter in Wien lernen die drei Compliance-Pflichten der Stadt einzeln kennen, meist nachdem jede einzelne lange genug ignoriert wurde, um eine Anfrage auszulösen. Die Wiener Ortstaxe — die kommt per Schreiben der MA 6. Das Meldegesetz §5 — taucht meist bei einer Hausbeschwerde auf. Die dritte — die Nächtigungsmeldung, die monatliche Übernachtungs­statistik über die VIETour-Plattform — ist die, über die fast niemand redet, bis ein Vermieter merkt, dass er sie seit Jahren nicht abgegeben hat.

Dieser Leitfaden erklärt was die VIETour-Nächtigungsmeldung ist, wie sie sich von den anderen beiden Pflichten unterscheidet, was du genau melden musst und was passiert wenn du es nicht tust.

Disclaimer. Ich bin Vermieter in Wien und Software-Gründer, kein Anwalt oder Steuerberater. Was hier steht ist allgemeine Orientierung auf Basis des Gesetzestexts und der Stadt-Wien-Dokumentation. Verbindliche Auskünfte erteilen Statistik Austria für die bundesgesetzliche Seite und die Stadt Wien unter wien.gv.at für die VIETour-Plattform.

Was die Meldung ist und woher sie kommt

Die Nächtigungsmeldung ist Österreichs monatliche Tourismus-Übernachtungs­statistik. Rechtsgrundlage ist das Bundesstatistikgesetz, konkret die Pflicht zur Beherbergungs­statistik: Jeder gewerbliche Beherbergungs­anbieter muss monatliche Übernachtungs­zahlen an Statistik Austria liefern, damit Österreich die nationalen Tourismus-Statistiken veröffentlichen kann.

Für Wien betreibt die Stadt eine zentralisierte Einreichungs-Plattform namens VIETour, die die Daten aggregiert und an Statistik Austria weitergibt. Als Vermieter hast du nicht direkt mit Statistik Austria zu tun — du meldest über VIETour, und die Stadt erledigt die Bundesweiterleitung.

Der wichtige Punkt: das ist Statistik, keine Steuer. Bei der Nächtigungsmeldung wird kein Geld gezahlt. Was du einreichst sind aggregierte Zähldaten — wie viele Übernachtungen stattgefunden haben, aufgeteilt nach Herkunftsland des Gastes — keine Pro-Gast-Identitäts­daten. Die Datenschutz- und Aufbewahrungs­regeln sind entsprechend anders als beim Meldegesetz §5.

Wie sie sich von Ortstaxe und Meldegesetz §5 unterscheidet

Die drei Wiener Compliance-Pflichten werden ständig verwechselt. Sie teilen einen Teil der zugrundeliegenden Daten — jede Gäste­übernachtung, die du erfasst, fließt in alle drei ein — aber die Pflichten und Einreichungs-Wege sind getrennt. Hier die Gegenüberstellung:

Wien Ortstaxe Meldegesetz §5 VIETour Nächtigungsmeldung
Was es ist Städtische Beherbergungs­abgabe Pro-Gast-Identitäts­register Monatliche Übernachtungs­statistik
Rechtsgrundlage §12 WTFG §5, §6 Meldegesetz 1991 Bundesstatistikgesetz
(Beherbergungsstatistik)
Eingereicht bei MA 6 (Stadt Wien) Beim Vermieter geführt;
auf Anfrage prüfbar
VIETour → Statistik Austria
Frequenz Monatlich, fällig 15. Bei jeder Anreise Monatlich, fällig ~7.-10.
Granularität Pro Buchung geschuldete Steuer Pro Gast Identität Nur Aggregat-Zahlen
Geld 3,2% (steigt auf 5%, 8%) Keine Keine
Strafe bei Auslassung Steuer + Zinsen + Geldstrafen Bis zu 726 €/Verstoß Verwaltungsstrafe,
typischerweise niedriger

Wenn du alle drei korrekt einreichst, verwendest du dieselben Quelldaten dreimal — was der Grund ist warum dieser ganze Stack davon profitiert, aus einem einzigen Property-Management-System gefahren zu werden statt aus drei separaten Tabellen.

Was in die Nächtigungsmeldung kommt

Jeden Monat erfasst der Bericht für jede deiner Wohnungen:

Was nicht im Bericht steht, ist genauso wichtig: keine Gäste­namen, keine Adressen, keine Buchungs-IDs, kein Umsatz. Die Nächtigungsmeldung ist reine Aggregat-Statistik. Die Stadt Wien sieht über diesen Kanal keine individuellen Gäste­daten.

Der Stichtag

Jeder Monatsbericht ist Anfang des Folgemonats fällig — typischerweise bis zum 7. oder 10., je nach veröffentlichtem VIETour-Stichtag­plan. April-Daten sind Anfang Mai fällig; Mai-Daten Anfang Juni. Prüfe VIETour für den exakten Tag jeden Monat, da er sich mit Wochenenden und Feiertagen leicht verschiebt.

Wenn du in einem bestimmten Monat null Übernachtungen hattest, musst du trotzdem eine Null-Meldung einreichen. Die Frequenz ist monatlich auch ohne Buchungen — leere Monate werden entweder als Versäumnis oder als nicht-betriebener Zustand interpretiert, der gesondert anzumelden wäre.

Wie du einreichst

Die VIETour-Plattform ist das städtische Online-Portal für Vermieter. Sobald du als Beherbergungs­anbieter bei der Stadt Wien registriert bist (das passiert üblicherweise gleichzeitig mit der Anmeldung zur Ortstaxe), erhältst du Zugangs­daten für die Plattform. Jeden Monat loggst du dich ein, navigierst zum Bereich Nächtigungsmeldung und entweder:

Für einen Vermieter mit ein bis zwei Wohnungen dauert die manuelle Eingabe pro Monat 5-10 Minuten pro Wohnung — vorausgesetzt deine Übernachtungen und Herkunfts­länder sind sauber organisiert. Bei drei oder mehr Wohnungen wird die Zeit­ersparnis durch Automation relevant — vor allem weil die Aufschlüsselung nach Herkunftsland das fehleranfälligste Feld ist, wenn man es manuell aus den Rohdaten zusammenrechnen muss.

Häufige Fehler in der Praxis

1. Anreisen mit Übernachtungen verwechseln. Wenn ein Gast 5 Nächte bleibt, sind das 1 Anreise und 5 Übernachtungen. Vermieter, die das verwechseln, melden in eine Richtung systematisch zu viel oder zu wenig. Statistik Austria ist hier strikt, weil daraus Auslastung und durchschnittliche Aufenthaltsdauer berechnet werden.

2. Herkunftsland falsch klassifizieren. Das Herkunftsland ist das Land des Wohnsitzes, nicht der Staatsangehörigkeit. Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz zählt für diese Statistik als Schweiz. Das Meldegesetz §5-Register hat die Daten, die du brauchst (Wohnsitz-Adresse), also sollte deine VIETour-Aufschlüsselung daraus abgeleitet werden.

3. Monate mit null Buchungen überspringen. Dieselbe Falle wie bei der Ortstaxe: null ist eine Zahl, die du melden musst, kein Grund nichts einzureichen.

4. Übernachtungen inklusive Anreise- und Abreisetag zählen. Eine Übernachtung ist eine durchgeschlafene Nacht. Eine Buchung von Freitag­nachmittag bis Sonntag­morgen sind 2 Übernachtungen (Freitagnacht + Samstagnacht). Vermieter zählen manchmal den Abreise­tag als zusätzliche Nacht — das doppelt.

5. Aus der Plattform-Perspektive statt der Wohnungs-Perspektive melden. Airbnb zeigt vielleicht „1 Reservierung" auf seinem Dashboard für einen Mehr-Nacht-Aufenthalt — das ist trotzdem 1 Anreise mit mehreren Übernachtungen. Die Plattform-Zahlen sind nicht direkt äquivalent zu dem, was VIETour will.

Was passiert wenn du nicht einreichst

Die Nächtigungsmeldung ist die am leisesten durchgesetzte der drei Pflichten. Statistik Austria publiziert nationale Tourismus-Zahlen auf Basis aggregierter Daten, und einzelne Vermieter, die den Bericht stillschweigend versäumen, lösen keine sofortige Durchsetzung aus. Die Stadt Wien führt allerdings periodisch Abgleiche zwischen bekannten Beherbergungs­anbietern (jenen, die zur Ortstaxe gemeldet sind) und aktiven VIETour-Einreichern durch — ein Vermieter, der jeden Monat Ortstaxe zahlt aber nie Nächtigungsmeldung einreicht, bekommt irgendwann eine Erinnerung, und die zweite Erinnerung kommt typischerweise mit einer Verwaltungsstrafe.

Strafen für die bundesgesetzliche Beherbergungs­statistik-Pflicht sind administrativ, vom Bundesstatistikgesetz festgelegt, und beginnen bei niedrigen dreistelligen Eurobeträgen pro versäumtem Bericht. Sie sind „heilbar" — du kannst die fehlenden Monate nachreichen und die Strafe bezahlen ohne Eskalation — aber die Summe ist bei mehrjährigen Lücken nicht trivial.

Die Beziehung zu deinen Meldegesetz-§5-Daten

Die Aufschlüsselung der Nächtigungsmeldung nach Herkunftsland kommt direkt aus dem Wohnsitz-Adress-Feld jedes Meldegesetz-§5-Datensatzes. Wenn du das §5-Register sauber führst, schreibt sich die VIETour-Zahl praktisch von selbst: Übernachtungen pro Monat zählen, nach Heimatland gruppieren, einreichen. Wenn du das §5-Register nicht sauber führst, wird die VIETour-Aufschlüsselung zur Schätzung — und unstetige Aufschlüsselungen über die Zeit sind genau das Muster, das Abgleichs­prüfern auffällt.

Deshalb behandle ich die drei Wiener Pflichten als einen Workflow statt drei separater Tabellen. Die Meldegesetz-§5-Datensätze sind die einzige Quelle der Wahrheit; Ortstaxe wird aus dem Buchungs­umsatz pro Nacht berechnet (auch gegen die §5-Datensätze geführt); die VIETour-Zahl ist aggregiert aus denselben Datensätzen. Drei Berichte, ein zugrundeliegendes Hauptbuch.

Zusammenfassung

Von den drei Wiener Compliance-Pflichten ist die Nächtigungsmeldung einzeln betrachtet die unaufgeregteste — kein Geld geschuldet, niedrigere Pro-Vorgang-Strafen und leisere Durchsetzung — aber die unangenehmste, wenn du sie systematisch jahrelang ignoriert hast. Vermieter, die merken dass sie noch nie eingereicht haben, haben typischerweise einen Rückstand über mehrere Jahre, und diesen Rückstand zu bereinigen ist schmerzhafter als die monatliche Einreichung gewesen wäre.

Wenn du neu in der Wiener Vermietung bist, ist der richtige Schritt die drei Einreichungen gleichzeitig aufzusetzen, wenn du deine erste Wohnung zur Ortstaxe registrierst: VIETour-Plattform-Zugang einrichten, ersten Monatsbericht einreichen (wahrscheinlich Nullen falls du noch nicht gestartet hast), und danach keinen Monat mehr versäumen. Der eigentliche Aufwand ist klein, sobald der Workflow steht; die Kosten des späteren Aufholens sind der schmerzhafte Teil.

Genug Theorie? Virtual Host AI generiert die VIETour-Nächtigungsmeldung monatlich direkt aus deinen Smoobu-Buchungsdaten — keine händischen Einträge, keine vergessenen Monate. Dasselbe Formular erstellt auch die §5-Meldegesetz-Registrierung pro Übernachtungsgast.

Über den Autor

Prabin Paudel ist Gründer von Virtual Host AI, einem österreichischen Software­unternehmen, das Werkzeuge für Vermieter von Kurzzeit­vermietungen entwickelt. Er betreibt Wohnungen in Wien und arbeitet seit 2024 mit den Workflows zu VIETour, Ortstaxe und Meldegesetz im eigenen Portfolio.

Korrektur oder Frage? E-Mail an support@virtualhost.at.

Quellen und weiterführende Lektüre: Bundesstatistikgesetz Beherbergungsstatistik-Bestimmungen — Volltext über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter ris.bka.gv.at; Tourismus-Reporting-Information der Stadt Wien und VIETour-Plattform unter wien.gv.at; Statistik Austria für die veröffentlichten nationalen Tourismus-Statistiken, die aus diesen Berichten abgeleitet werden. Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechts­beratung.

Verwandte Beiträge. Die anderen beiden Wiener Compliance-Pflichten: Wien Ortstaxe 2026 (städtische Beherbergungs­abgabe) und die Meldegesetz §5 Gästeanmeldung (Pro-Gast-Identitätsregister). Alle drei beruhen auf demselben Buchungs-Datensatz.

← Zurück zu allen Beiträgen